Haushaltsnahe
Dienstleistungen
Auch wenn der Gesetzgeber den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen nicht konkret definiert, ist eine deutliche Nähe zur gewöhnlichen Haushaltsführung gefordert. Hierunter fallen Tätigkeiten, die Mitglieder eines privaten Haushalts normalerweise regelmäßig selbst erledigen oder erledigen lassen.
Die Möglichkeiten im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen sind dementsprechend umfangreich. Grundsätzlich lassen sich mehrere Aufgabenbereiche miteinander kombinieren.
So ist unsere Definition dieser Dienstleitung:
Wir als Fair Nova unterstützen unsere pflegebedürftigen Kunden beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten um so einen längeren Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen.
Sie brauchen Hilfe im Haushalt?
Wir helfen Ihnen durch den Alltag und erledigen für Sie nach vorheriger Abstimmung u.a.:
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Sie benötigen zusätzlich zum Haushalt Hilfe?
Wir unterstützen Sie oder Ihre Angehörigen bei:
Haushaltsnahe
Dienstleistungen
Nicht zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehört die medizinische Pflege, pädagogische Betreuung, große Reparaturen oder Umbauten.
Gut zu wissen:
Kosten, die durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, senken nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern mindern direkt die Steuerschuld (§35a EStG). Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro). Voraussetzung ist, dass eine ordentliche Rechnung für die gelleisteten Arbeiten vorliegt und der Auftraggeber die Rechnungssumme per Überweisung begleicht.
Die Finanzierung unserer haushaltsnahen Dienstleistungen kann über den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI, über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind grundlegend bei Vorliegen eines Pflegegrades
(ab Pflegegrad 1) durch die Pflegekasse erstattungsfähig. Menschen mit einem Unterstützungsbedarf können hierbei monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten (Stand 2019; bei bestehenden Pflegegrad nach § 45b SGB XI). Wenn Sie in einem Monat nicht den gesamten Betrag verbraucht haben, können Sie den Rest in den nächsten Monat übertragen. Auch können Sie übriggebliebene Entlastungsbeträge in das nächste Kalenderjahr übernehmen (diese müssen dann bis 30. 06 des Folgejahres abgerufen werden).
Voraussetzung für die Erstattung durch die Pflegekasse ist, dass Sie einen zertifizierten Anbieter wählen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Entlastungsbetrages bei Ihrer Pflegekasse und ermitteln gemeinsam mit Ihnen den möglichen, auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Umfang der Unterstützungsleistungen.
Telefon: +49 (69) 20 73 62 00
Fax: +49 (69) 17 52 36 88
E-Mail: post@fairnova.de
Anschrift: Schumannstraße 27
60325 Frankfurt am Main